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Der Haftrichter geht bei der 26-Jährigen von Wiederholungsgefahr aus.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt muß sich ja verdammt sicher sein, wenn sie solche Vorwürfe so offen rausposaunt.

Nachtrag, Abteilung "unglücklich formuliert": Es gibt die Anzeige einer Person, die durch sie HIV-positiv geworden sein will.

Nachtrag: Die Behörde habe keinerlei Erklärung über den Tatvorwurf abgeben dürfen. Es sei "in keiner Weise bewiesen", dass seine Mandantin für eine HIV-Infektion einer anderen Person verantwortlich sei, sagt Schertz.

2009-04-14 17:27 kristof ... comment

 
Dann muss diese Person nachweislich vollkommen keusch gewesen sein, bis auf eben diese Ausnahme und nicht gewusst haben, dass sie ungeschützten Verkehr hatte. Tz.

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